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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Wilde Wiese GmbH

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I. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Stellplätzen (Zelt und Auto), Kajaks und Kanadier.

 

II. Datenschutz

Die aktuelle Datenschutzerklärung der Wilde Wiese GmbH ist für jedermann vor Ort öffentlich ausgehangen und steht zur Einsicht und/oder zum auf unserer Internetseite zur Verfügung. Dieser Erklärung können alle Informationen bezüglich unseres Umgangs mit Ihren Daten entnommen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Zuge der Buchungsanfrage Ihre Telefon- und/oder Mobilfunknummer aufnehmen, um Sie auch kurzfristig vor Anreise erreichen zu können. 

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III. Vertragsschluss

1. Sie finden auf unserer Internetseite ein Formular zur Kontaktanfrage. Mit Absendung der ausgefüllten Anfrage auf unserer Internetseite www.wildewiese-spreewald.de stellen sie eine unverbindliche Buchungsanfrage. Dies gilt ebenso für Vor-Ort-Absprachen oder ein Telefonat. 

2. Wir werden Ihnen dann per E-Mail/Telefon oder mündlich ein Angebot für einen Vertragsabschluss (Vertragsangebot) übersenden/mitteilen.

3. Dieses Vertragsangebot gemäß vorstehender Ziffer können Sie annehmen indem Sie auf dem Angebot unterschreiben/mündlich zustimmen und dieses - im Falle des E-Mail-Schriftverkehrs wieder an uns zurücksenden (per Mail oder postalisch). Somit kommt ein Vertrag über die Nutzung des Zeltplatzes (Stellplatz) zu Stande. Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung per Mail.

4. Unser Angebot auf Abschluss eines Vertrages gem. Ziffer 2 können Sie nur innerhalb von 3 Tagen ab Absendung unseres Angebotes annehmen (Annahmefrist), nach Ablauf von 3 Tagen kann eine Annahme nicht mehr erfolgen und das Angebot wird storniert.

5. Für eine verbindlichen Reservierung (Übernachtung, Boote) bei einer Gruppenstärke von 15 Personen, behalten wir uns vor, die Hälfte der Kosten vorab als Anzahlung anzufordern. 

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IV. Anreise und Abreise

1. Die Anreise kann ab 10.00 Uhr erfolgen, ab diesem Zeitpunkt stehen die gemieteten Stellplätze zur Verfügung. Die Anreise hat bis spätestens 19.00 Uhr zu erfolgen. Bei einer etwaig späterer Anreise ist der Zeltgast verpflichtet, uns über die spätere Anreise und den zu erwartenden Zeitpunkt der Ankunft zu informieren.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die gemieteten Stellplätze bis 11.00 Uhr zu räumen.

Eine spätere Abreise ist gebührenpflichtig und nur in Absprache mit unserem Team möglich.

3. Dem Zeltgast steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder kein geringerer Schaden entstanden ist. Uns steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

 

V. Nutzung der Stellplätze und boote

1. Die Hausordnung, die auf dem Zeltplatz aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Gäste verbindlich und bindend.

2. Der zugewiesene Stellplatz darf nur von der Personenanzahl genutzt werden, die im Vertrag angegeben und vereinbart wurden.

3. Eine Nutzung des Zeltplatzes für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von Personen, die rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte vertreten, ist unzulässig und führt zum sofortigen Platzverweis.

 

VI. Mängel, Haftung

1. Bei Störungen oder Mängeln an unserer Leistung oder am Zeltplatz, an den Pkw-Stellplätzen und an den Booten oder unseren sonstigen Einrichtungen (z.B. Sanitäreinrichtungen) ist der Gast verpflichtet, uns (z.B. an der Bar) den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes sind wir bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Weiteren ist der Gast verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ferner haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen

 

VII. Kündigung, Rücktritt seitens der Wilde Wiese Gmbh

1. Bei Verstoß gegen die Hausordnung sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Weiter sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Gast eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes, vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält.

2. Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise in Fällen:

in denen der Vertragsschluss unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck des Aufenthaltes erfolgte, höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für uns unzumutbar erschweren, in denen wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der gemieteten Stellplätze den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen der Wilde Wiese GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Macht- oder Herrschaftsbereich zuzurechnen ist.

 

VIII. Rücktritt & Stornierung 

Der Gast kann jederzeit vor der Anreise und während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück treten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen bei den Stellplätzen zu:

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ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor vereinbarter Anreise             50%

ab dem   7. Tag bis zum 2. Tag  vor vereinbarter Anreise            70%

ab dem   1. Tag oder Nichtinanspruchnahme (keine Anreise)    100%

bei vorzeitiger Abreise (z.B. wegen schlechten Wetter)              100 %

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des vertraglich vereinbarten Preises.

 

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass uns die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden sind.

 

IX. Hinweis auf Kurtaxe

Wir sind verpflichtet für den Kurort Burg/Spreewald Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurbeitragssatzung einzuziehen und an die Gemeinde Burg/Spreewald abzuführen. Die Kurtaxe wird im Angebot, in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kurtaxe ist keine Leistung der Wilde Wiese GmbH.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Es gilt deutsches Recht. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Burg/Spreewald. 

3. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

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